In der richtigen Spur

Ein festgelegtes Verfahren sorgt dafür, dass die Tecklenburger Nordbahn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Das Verkehrsmittel Eisenbahn bildet ein komplexes System mit zahlreichen, umfangreichen Regelungen sowie Gesetzen und unterliegt stets einer strengen Kontrolle durch unabhängige Behörden. Auch für die Ertüchtigung der Strecke bedarf es vorab eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens — das sogenannte Planfeststellungsverfahren.

Damit jede Person ihr Recht wahrnehmen kann, sich über das Verfahren zu informieren ihre Interessen geltend zu machen, führt eine unabhängige Behörde die Planfeststellung durch. An diese kann sich jede/r interessierte oder betroffene Bürger*in wenden, um Einsicht in die Unterlagen zu verlangen oder eine Einwendung abzugeben. Gesetzlich geregelte Verfahrensschritte geben vor, wann welche Fristen einzuhalten sind und welche Möglichkeiten zu welchen Zeiten genutzt werden können. Für die Tecklenburger Nordbahn zuständig ist die Bezirksregierung Münster.